Beim Lesen der Überschrift wird möglicherweise der erste Gedanke sein, dass die Haftungspflicht doch umgekehrt sei. Jedoch sind in diesem Fall nicht die minderjährigen Kinder gemeint, die im Eifer beim Spielen einen Sachschaden verursachen. Vielmehr sind die Erwachsenen betroffen, die in der Mitte ihres Lebens als Eltern für ihre Kinder und als Kinder ihrer pflegebedürftigen Eltern verantwortlich handeln müssen. So griff der Seniorenkreis der Kolpingsfamilie Altomünster dieses Thema beim Treffen im Oktober 2017 auf. Wolfgang Graf freute sich sehr über die rege Beteiligung, als er die Rechtsanwälte Jürgen Köpf und Dr. Dominik Härtl, beide aus Dachau, begrüßte und ihnen für die Bereitschaft zum Vortrag dankte. Mit einem kurzweiligen Vortragsstil führten diese zunächst aus, welche Einschränkungen im Lebensalltag bei der Mobilität, bei den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, bei den Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie bei der Selbstversorgung und Haushaltsführung vorliegen müssen, um als pflegebedürftig eingestuft zu werden. Ausführlich wurden die neuen gesetzlichen Definitionen der Pflegegrade 1 bis 5 erläutert. Denn nur aus diesen werden die Zahlungen festgelegt, die gesetzlich bzw. ergänzt durch private Versicherungen geleistet werden. Die weiteren Herausforderungen sind dann die konkreten Umsetzungen des Pflegebedarfs durch häusliche Pflege, durch Einbindung von ambulanten Pflegediensten, in teil- oder vollstationären Pflegeformen. Ggf. werden sogar kostenintensive Umbauten in der eigenen Wohnung erforderlich. Für diese können auch Fördermittel beantragt werden. Wenn dann die Einnahmen der Pflegebedürftigen aus Rente, Kapital und finanziellen Pflegeleistungen nicht ausreichen, um die Kosten der Pflege zu decken, stellen sich die sorgenvollen Fragen nach den Unterhaltspflichten der eigenen Angehörigen. Die Rechtsanwälte plädierten dafür, sich diesen Diskussionen im guten Dialog der Generationen frühzeitig zu stellen. Denn wenn unerwartet durch einen Unfall oder durch eine schwerwiegende Erkrankung der Pflegebedarf eintritt, fehlt die Zeit und möglicherweise die Geschäftsfähigkeit für eine geordnete Erarbeitung einer Vorgehensweise. Beim anschließenden geselligen Beisammensein waren die Mitglieder der Kolpingsfamilie Altomünster und ihre Gäste intensiv im Gespräch über das Gehörte. Bildquelle (c) altonews