Petition BundestagEnde letzten Jahres berichteten wir über die EEG-Umlage und die ausliegende Petition des Bäckerhandwerkes. „Es ändert sich doch sowieso nichts“ – denken viele.
Wir kleinen Leute haben doch keine Chance, etwas zu verändern.

Nun, das ist nicht ganz korrekt. Wir Bürger haben – neben den Wahlen – durchaus Möglichkeiten aktiv an Veränderungen in unserem Land mitzuwirken. Dieses Recht ist auch im Artikel 17 des Grundgesetzes verbrieft:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Um das zu gewährleisten, gibt es z.B. auf Bundesebene den Petitionsausschuss des Bundestages. Damit ein Thema im Petitionsausschuss beraten wird, muss das Quorum, d.h. eine notwendige Anzahl von Unterstützern, erreicht werden. Die Zahl der erforderlichen Unterstützer liegt in diesem Fall bei 50.000.

Was früher durch eine Mobilisierung von vielen Helfern und vielen Unterschriftenlisten eingesammelt werden musste, kann heute bequem über das Internet gemacht werden. Seit 2005 besteht die Möglichkeit, Petitionen über das Internet einzureichen. Die aktuellen Petitionen findet man auf der Seite des Bundestages.

Soziale Medien wie Twitter, Facebook und Blogs, helfen ein Anliegen weiten Teilen der Bevölkerung bekannt zu machen.

Hat ein Anliegen das Quorum erreicht, wird es im Petitionsausschuss – oft öffentlich – beraten. Meist wird der Antragsteller zur Beratung eingeladen, und darf sein Anliegen dem Ausschuss persönlich vortragen.

Auch wenn nicht jede Petition zu einer Änderung der Gesetzeslage durch den Bundestag führt, gelingt es doch hiermit immer wieder, mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen.

Die bekannteste Petition stammt sicherlich aus dem Jahr 2009. „Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ – forderten mehr als 130.000  Unterstützer. In diesem Falle gelang die „Politik von unten“ . Im Dezember 2011 wurde das Gesetz vom Bundestag wieder aufgehoben.

Und was wurde aus der Petition zur Abschaffung der EEG-Umlage ? Die Zeichnungsfrist endete am 6. Januar mit lediglich 669 Online-Mitzeichnern.

 

Quelle: (c) bundestag.de

Quelle: (c) wikipedia.org