Dem vormaligen Bundespräsidenten Richard von Weizäcker wird folgender Sinnspruch zugeschrieben: „Haben wir eine größere Aufgabe, als die Schöpfung zu bewahren und damit die Nachwelt zu schützen? Ich kenne keine.“ Seither hat sich viel getan. Oder hat sich noch viel zu wenig zur Bewahrung der Schöpfung und der Ressourcen für die nächsten Generationen getan? Papst Franziskus hat in der Enzyklika „Laudato sí“ die Herausforderungen aufgezeigt. Viele Politiker trafen sich weltweit bereits mehrmals, um gemeinsam Ziele und Termine festzulegen. Die Bayerische Staatsregierung möchte die Bewahrung der Schöpfung ausdrücklich in die Verfassung aufnehmen, zusätzlich zu den bereits bestehenden impliziten Vorgaben und Zielen. Und doch kommt es nicht nur auf die großen Linien, sondern besonders auf das Handeln von jedem Menschen in seinem eigenen Lebensumfeld an. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Vielfalt und der Artenschutz von Pflanzen und Tieren. Den Bienen kommt dabei eine große Bedeutung zu, deren Lebensräume jedoch zunehmend gemindert oder sogar vernichtet werden.

Das bayerische Bündnis „Rettet die Bienen“ hat bereits die Hürde zum gesetzlich geregelten Volksbegehren „Artenvielfalt“ erreicht. Nun gilt es, die nächste, rechtlich vorgegebene Hürde zu erreichen, nämlich die befürwortende Unterschrift von 10 % der Wahlberechtigten, also von ca. 1 Mio. Menschen in Bayern, ausschließlich im zuständigen Rathaus in der vorgegebenen Frist vom 31. Januar 2019 bis 13. Februar 2019 mit Vorlage des amtlichen Personalausweises zu erhalten.

Auch die Kolpingsfamilie Altomünster engagiert sich u.a. um die Bewahrung der Schöpfung. Zusammen mit dem Ortsverschönerungsverein Altomünster laden sie herzlich zu einer zahlreichen Teilnahme am diesbezüglichen Vortragsabend von Prof. Dr. Haszprunar am Donnerstag, 31. Januar 2019, Beginn um 19:30 Uhr im Saal des Seniorenwohnen „Altoland“ in der Stumpfenbacher Straße in Altomünster ein.

Nochmaliger zusammengefasster Hinweis: Unterschrift zur Unterstützung des Volksbegehrens „Artenvielfalt“ nur innerhalb der gesetzlichen Eintragungsfrist vom 31.01. bis 13.02.2019, nur während der regulären Öffnungszeit des Rathauses, nur mit Vorlage des Personalausweises möglich. Bildquelle/Archivfoto (c)  Altonews