Gastbeitrag Stephan Boosz, stv. Vorsitzender der Kolpingfamilie Altomünster

„Die nützlichen Seiten von Computer und Internet sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Dennoch ist es unbegreiflich, wie sorglos teilweise mit den Risiken im Internet umgegangen wird und zwar auch von Leuten, die ansonsten in Beruf, Familie und Freizeit sehr verantwortungsbewusst und korrekt sind.“, so leitete Kriminalhaupt-kommissar Josef Dietz seinen Vortrag bei der Kolpingfamilie Altomünster ein.

Nach vielen Jahren aktiver Ermittlungstätigkeit in der Kripo Fürstenfeldbruck sieht Josef Dietz nunmehr seine Berufung in der Präventionsarbeit. Auf der Grundlage einer vom Landeskriminalamt neu aufgelegten Sammelmappe mit Faltblättern zum Thema „Sicherheit im Medienalltag“ hat Dietz auf die Gefahren im Internet, auf die rechtlichen Grundlagen sowie auf die Möglichkeiten zur Abwehr von Schäden hingewiesen. Demnach könne in vielen Fällen die Sicherheit bei der Internetnutzung mit einfachen Mitteln wesentlich erhöht werden, ohne hierzu Computerexperte sein zu müssen. Es reiche, den vielzitierten gesunden Menschenverstand kritisch einzusetzen.

Passwörter würden immer noch nur in einfachster Weise aus den Vornamen der Familienangehörigen gebildet und sind deshalb leicht zu knacken. Man müsse sich nur einen einfachen Satz aus 5 bis 10 Wörtern merken und könne daraus eine Vielzahl an komplexen Passwörtern mit Groß- und Kleinschreibung, Ziffern und Sonderzeichen bilden und regelmäßig wechseln. Nahezu auf allen Plattformen für Einkäufe gebe es eine Bewertung für die Käufer und Verkäufer. Meist sind diese nicht nur auf einer Plattform, sondern auf mehreren aktiv, so dass sich auch Vergleiche über die Zuverlässigkeit anstellen lassen.

Selbstverständlich müsse auch der Text genau gelesen werden, was denn zum Kauf angeboten werde. Wenn z.B. nur die Originalverpackung des neuesten Smartphones angeboten und vom Verkäufer geliefert wird, liege keine Straftat vor, auch wenn der Kaufpreis hierfür in einem Auktionsverfahren möglicherweise erheblich überteuert war. Nach den aktuellen Verbraucherschutzregelungen muss ein Kauf im Internet einschließlich der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dreimal aktiv bestätigt werden.

Es besteht stets eine Widerspruchsfrist von 14 Kalendertagen; ein Widerruf sollte auch stets schriftlich mit Einschreiben erfolgen. Sofern also ein Verkäufer einen günstigeren Sonderpreis anbiete, wenn das Kaufdatum rückdatiert werde, sollten beim Interessenten nicht die Euro-Zeichen in den Augen glänzen, sondern die Verbindung sofort abgebrochen werden, so Dietz.

Das sogenannte Pishing, also das Abfangen von Zugangsdaten, ist weiterhin hochgefährlich. Niemals sollte über eine erhaltene E-Mail eine Internetseite aufgerufen und die Zugangsdaten z.B. zum online-Banking eingegeben werden. Meist erkenne man schon auf dem ersten Blick auf die Internetadresse, dass die Seite ganz woanders hingeleitet werde und die Identitäts- bzw. Zugangsdaten abgefangen werden sollen.

Ausführlich ging Dietz auf das Hochladen von Fotos in soziale Netzwerke ein, besonders wenn darauf auch andere Personen zu sehen sind, die kein Einverständnis zur Veröffentlichung der Fotos gegeben haben. Was einmal im weltweiten Internet eingestellt ist, verbreitet sich und kann nicht mehr zurückgeholt werden. Es können höchste Schadensersatzansprüche entstehen, die Familien ruinieren, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Abschließend empfahl Dietz, bei straftatrelevanten Feststellungen das Beweismaterial durch Ausdruck der Bildschirmansichten zu sichern, die Polizei einzuschalten und so wie bei einem Mosaik Spuren auffindbar zu machen, um Täter ermitteln zu können.

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