Am Sonntag, 15. März 2020, finden die turnusmäßigen Kommunalwahlen in den Gemeinden und für die Landkreise in Bayern statt. Zu wählen sind jeweils die Bürgermeister*innen, Gemeinde- bzw. Stadträt*e*innen, die Landrät*e*innen und die Mitglieder des zugehörigen Kreistages, sofern nicht für einzelne Kommunen Ausnahmen festgelegt sind.
Die Kommunalwahlen sind die unmittelbarste Form der Teilhabe der Bürger*innen an der Demokratie, an der Mitwirkung der politischen Entscheidungen. Denn alle Beschlüsse der gewählten Ratsmitglieder, deren neue Amtszeit ab 1. Mai 2020 beginnt, betreffen unmittelbar die Lebensgrundlagen der Menschen am Wohnort und im Landkreis. Die Gewählten haben ihren Lebensmittelpunkt vor Ort bzw. im Landkreis und sind entsprechend auch häufig bei verschiedenen Gelegenheiten persönlich erreichbar.
Auszug der für Kommunalwahlen geltenden maßgeblichen Regelungen.
Die Besonderheit der Kommunalwahlen ist, dass im Ergebnis der Stimmabgabe die Reihenfolge der Kandidat*en*innen auf den, von den Parteien und Gruppierungen aufgestellten und zur Wahl zugelassenen Listen geändert werden kann. Dies geschieht, indem die Wahlberechtigten bis zu 3 Stimmen pro Kandidat*in vergeben dürfen. Dabei gibt es keine Beschränkung, dass die Stimmen nur innerhalb eines Wahlvorschlags verteilt werden dürfen.
Eine andere Möglichkeit ist, die Gesamtzahl der zulässigen Stimmen einer Partei oder Gruppierung zu geben. Durch Streichung einzelner Namen innerhalb dieser Liste ist es möglich, diese (freiwerdende) Stimmenzahl anderen Kandidat*en*innen in anderen Listen des jeweiligen Stimmzettels zu geben.
Jedoch gilt in allen Fällen, dass die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen nicht die vorgegebene Höchstzahl der zulässigen Stimmen übersteigen darf. Für den Marktgemeinderat in Altomünster sind dies maximal 20 Stimmen. Andernfalls wird der Stimmzettel ungültig.
Wichtig ist zudem der Hinweis, dass alle Wahlberechtigten eine Benachrichtigungskarte erhalten. Auf dieser ist das zuständige Wahllokal genannt bzw. kann damit die Briefwahl beantragt werden. Sofern die Wahlbenachrichtigungskarte nicht zugestellt wird, sollte frühzeitig in der zuständigen Gemeindeverwaltung um Prüfung des Wählerverzeichnisses gebeten werden. Für die Briefwahl ist zudem zu beachten, dass die Rückgabe der Briefunterlagen (einschl. der eigenhändig zu unterschreibenden Versicherung an Eides statt) bis zur Schlusszeit am 15.03.2020 um 18:00 Uhr im Rathaus des jeweiligen Wohnortes erfolgen muss. Das diesbezügliche Merkblatt ist zu beachten.
Damit alle Wahlen ordnungsgemäß und rechtssicher mit den gleichen Abläufen durchgeführt werden können, ist eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen zu beachten. Es wird deshalb darum gebeten, stets nur Informationen aus amtlichen Quellen in Druckexemplaren bzw. auf den Internetseiten des Freistaates Bayern bzw. der Kommunen einzuholen:
Marktgemeinde Altomünster bzw. Bayerisches Staatsminsterium des Innern, für Sport und Integration
Bildquelle (c) Archivbild Altonews
Schreibe einen Kommentar